Bei Erwerbsminderung leistet der Staat künftig deutlich weniger
 
Neuregelung gilt seit dem 1. Januar 2001

Mit Beginn des Jahres 2001 trat das so genannte Vorschaltgesetz zur Rentenreform in Kraft, das die Absicherung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung neu regelt. Die staatlichen Leistungen gehen damit quantitativ und qualitativ deutlich zurück. Die gesetzliche Änderung sieht Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten gegenüber den bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten und eine Verweisbarkeit auf jede nur denkbare Tätigkeit vor. Für eine bedarfsgerechte Absicherung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos ist eine private Zusatzvorsorge künftig unumgänglich. Optimalen Schutz bietet die R+V Versicherung mit ihrer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die in Ratings zu den besten am Markt gezählt wird.

Drastische Leistungseinbußen besonders für unter 40-Jährige (ab 02.01.1961 geborene)
Mit einer Zusatzversicherung bestehende Rentenlücken schließen
Mit freundlicher Unterstützung der R + V Versicherung
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